{"id":5893,"date":"2021-03-16T14:24:39","date_gmt":"2021-03-16T13:24:39","guid":{"rendered":"https:\/\/huebscher-holzbau.ch\/?page_id=5893"},"modified":"2024-06-26T15:33:15","modified_gmt":"2024-06-26T13:33:15","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.huebscher.net\/ch\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p><strong>1. Angebot- und Vertragsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><em>1.1 Vertragsbestandteile und Rangordnung<\/em><\/p>\n<p>Die nachfolgenden Bestimmungen bilden Bestandteil s\u00e4mtlicher vertraglicher Vereinbarungen (inkl. Ausschreibung, Vergabeverfahren und anschliessendem Werkvertrag) zwischen der Bauherrschaft (als Bestellerin) und der HHAG \/ HKAG(als Unternehmerin), in der nachfolgenden Rangordnung:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Generalunternehmervertrag der HHAG\/HKAG (sofern vorhanden)<\/li>\n<li>Die Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der HHAG \/ HKAG<\/li>\n<li>Der Werkvertrag mit Architekt oder Bauleitung (sofern vorhanden)<\/li>\n<li>die Angebotsunterlagen und das Leistungsverzeichnis der HHAG \/ HKAG<\/li>\n<li>Bau- und Leistungsbeschrieb<\/li>\n<li>die Vertragspl\u00e4ne<\/li>\n<li>Allf\u00e4llige durch das Objekt bedingte besondere Bestimmungen, sofern diese den AGB der HHAG\/HKAG nicht widersprechen.<\/li>\n<li>die Norm SIA 118:2013 (nachfolgend \u201eNorm SIA\u00a0118\u201c genannt)<\/li>\n<li>Die Normen des SIA, soweit diese dem anerkannten Stand der Technik f\u00fcr den Vertragsgegenstand entsprechen<\/li>\n<li>Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts \u00fcber den Werkvertrag<\/li>\n<li>Die Verordnung \u00fcber die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeiterverordnung, SR 832.311.141)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n<div style=\"height:30px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><em>1.2 G\u00fcltigkeit der Normen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Soweit nicht speziell erw\u00e4hnt, gelten die vorstehenden Normen in der am Tag der Angebotserstellung geltenden Fassung.<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.3 Einsicht in die Normen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die im Vertrag genannten Normen stehen bei HHAG\/HKAG zur Einsicht zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.4 Dauer der Verbindlichkeit der Offerte<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>In Abweichung von Art. 17 der Norm SIA 118 ist das Angebot 12 Wochen ab Erstellung der Offerte g\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.5 SIA 181 Schallschutz<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die SIA 181 Schallschutz im Hochbau wird explizit wegbedungen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.6 Pr\u00fcfungspflicht des Angebots<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die angebotenen Leistungen sind durch die Bauherrschaft auf ihre Richtigkeit zu pr\u00fcfen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr: Qualit\u00e4tsklassifizierung, Vollst\u00e4ndigkeit der angebotenen Leistungen, Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der Ausmasse, Korrektheit der gew\u00e4hlten Materialien und deren G\u00fcteklassen, Oberfl\u00e4chenbeschaffenheit und Oberfl\u00e4chenbehandlungen, \u00dcbereinstimmung von \u00e4sthetischen und konstruktiven Zielsetzungen sowie Gestaltungs- und Konstruktionskonzept.<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.7 Kostenverbindlichkeit \/ Toleranz<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die angebotenen Preise gelten f\u00fcr absolut identische Konstruktionen, Schichtaufbauten und Materialwahl. Konstruktions\u00e4nderungen, Wahl von anderen Materialien, integrieren von zus\u00e4tzlichen Leistungen sowie Reduktion des Auftragsvolumens haben Einfluss auf das Angebot. Der Preis des Angebots kann unter diesen Umst\u00e4nden ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Unvorhersehbare Materialteuerungen von \u00fcber 5% p.A. werden nach effektivem Teuerungssatz weiter verrechnet. Lohnteuerungen erfolgen gem. SIA 118 2 5 ff<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.8 Pr\u00e4zisierung Pauschalpreis<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Erg\u00e4nzend zur Norm SIA 118 Art. 41:<br>Werden ganze Angebote und nicht nur einzelne Positionen als &#171;Pauschal&#187; gekennzeichnet gelten folgende Pr\u00e4zisierungen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Entfallen ganze Positionen, werden diese als Ganzes nicht verrechnet. Dies hat keinen Einfluss auf Globalpositionen wie z.B. Planung oder Baustelleneinrichtung<\/li>\n\n\n\n<li>Sp\u00e4tere Ausmass\u00e4nderungen\/Zusatzw\u00fcnsche werden nach effektivem Aufmass, Nachtrag oder in Aufwand abgerechnet.<\/li>\n\n\n\n<li>Beinhaltet die Pauschale Regiearbeiten und Reservepositionen, werden diese nach effektivem Aufwand ausgef\u00fchrt und rapportiert.  \u00dcber- oder untersteigt die Summe +\/- 10% der angegebenen Reserve, wird der Mehr- Minderpreis nach effektivem Aufwand abgerechnet.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><em>1.9 Bestellungs\u00e4nderung<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Vom Bauherrn (bzw. den von ihm beauftragten Fachleuten der Projektierung) veranlasste \u00c4nderungen an den Pl\u00e4nen nach der vereinbarten \u00dcbergabe der bereinigten Ausf\u00fchrungsunterlagen gelten als Bestellungs\u00e4nderung gem\u00e4ss Art. 84&nbsp;.ff. Norm SIA 118. Die HHAG\/HKAG ist berechtigt, die Bestellungs\u00e4nderung erst nach Unterzeichnung eines vom Bauherrn unterzeichneten Nachtrags auszuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.10 Ausmass gem\u00e4ss Norm SIA 118\/265<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Das Ausmass der Aussenw\u00e4nde wird \u00fcber die Fl\u00e4che berechnet, Referenzpunkt Aussenkannte Wand. Wand\u00f6ffnungen gr\u00f6sser 1m<sup>2<\/sup> werden abgezogen. Das Ausmass der Decken wird \u00fcber die Fl\u00e4che berechnet, Referenzpunkt Aussenkannte Wand. Decken\u00f6ffnungen gr\u00f6sser 1m<sup>2<\/sup> werden abgezogen. Ausbildung von \u00d6ffnungen bei Wand und Decken werden separat ausgef\u00fchrt und verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Ausmass der Innenw\u00e4nde wird \u00fcber die Fl\u00e4che berechnet. Wand\u00f6ffnungen gr\u00f6sser 1m<sup>2<\/sup> werden abgezogen, Referenzpunkt Rohbauh\u00f6he. \u00d6rtliche Vorbauten und Steigzonen werden separat ausgef\u00fchrt und verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.11 Materiallieferungen \/ Erg\u00e4nzung und Pr\u00e4zisierung zu SIA Art. 10<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Grundlage der Offerte ist die im Leistungsverzeichnis aufgef\u00fchrte Materialqualit\u00e4t und Oberfl\u00e4chenbeschaffenheit. Die HHAG\/HKAG ist dies bez\u00fcglich im Produkt und Lieferant frei.<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.12 Marketing\/ Werbung<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die HHAG\/HKAG ist berechtigt, das erstellte Objekt unter f\u00fcr Werbezwecke zu verwenden. &nbsp;Das beinhaltet das Recht, Fotografien und Videoaufnahmen des Objekts resp. der Objektteile zu erstellen und f\u00fcr Werbezwecke und Publikationen (alle Medienformen, insbesondere Internet) zeitlich unbegrenzt unter Nennung der Ortschaft sowie des allf\u00e4lligen Architekten zu verwenden. Die Namensnennung der Bauherrschaft und\/oder die Nennung der Adresse des Objekts bedarf der Zustimmung des Bestellers.<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.13 Zahlungsbedingungen\/ Zahlungsplan<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Holzhausbau \/ Objekte mit Vorfabrizierten Objekten<\/strong><\/p>\n\n\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>Abschluss Werkvertrag<\/td><td>30%<\/td><td>(Arbeitsvorbereitung \/ Werkplanung \/ Materialeinkauf)<\/td><\/tr><tr><td>Beginn Produktion<\/td><td>30%<\/td><td>(Vorauszahlung Produktionsbeginn)<\/td><\/tr><tr><td>Beginn Montage<\/td><td>35%<\/td><td>(Leistung Baustelle)<\/td><\/tr><tr><td>Schlusszahlung\/ Schlussrechnung<\/td><td>5%<\/td><td>(Schlussrechnung)<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zimmerarbeiten \/ Sanierungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>Bei Produktionsbeginn<\/td><td>30%<\/td><td>(Arbeitsvorbereitung \/ Werkplanung \/ Materialeinkauf)<\/td><\/tr><tr><td>Restbetrag nach Baufortschritt<\/td><td><\/td><td><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Konditionen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahlungsfristen betragen 10 Tage netto auf Abschlagszahlungen sowie 30 Tage netto auf Schlussrechnungen, bei versp\u00e4teten Zahlungseing\u00e4ngen wird 5% Verzugszins verrechnet. Unberechtigte Abz\u00fcge wie Skonto, etc. werden nachbelastet.<br>Die Mahngeb\u00fchr betragen 0.00 CHF f\u00fcr erste Mahnung (Zahlungserinnerung) sowie CHF 30.- f\u00fcr zweite Mahnung. Die Kosten f\u00fcr eine allf\u00e4llige Betreibung werden nach effektivem Aufwand verrechnet. D<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00fcnscht der Besteller eine Absicherung der Garantieleistung nach Vertragsvollendung durch eine schweizerische Versicherungsgesellschaft oder Bank, ist diese dem Ersteller zu seinen Kosten zu verg\u00fcten (Abweichend zu SIA 118, Art 181).<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.14 Urheberrecht<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die vorliegende Offerte inkl. technischer Begleitunterlagen wie Pl\u00e4ne, Skizzen etc. sind geistiges Eigentum der Firma HHAG\/HKAG und d\u00fcrfen ohne schriftliche Zustimmung weder kopiert noch Dritten zug\u00e4nglich gemacht werden. Sollte jedoch zwecks Einholens von Konkurrenzofferten die schriftliche Zustimmung erfolgen und sollte danach die HKAG\/HHAG den Auftrag nicht erhalten, ist der HHAG\/HKAG f\u00fcr die Erstellung des Leistungsverzeichnisses \/ Baubeschreibung pauschal netto Fr. 500.00 + 3% der Angebotssumme brutto + MwSt. zu verg\u00fcten (ohne andere Regelung).<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.15 Gew\u00e4hrleistung und M\u00e4ngelrechte<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel richtet sich nach Art. 165&nbsp;ff. der Norm SIA 118. Die R\u00fcgefrist betr\u00e4gt zwei Jahre (Art. 172 SIA 118). W\u00e4hrend der R\u00fcgefrist kann der Bauherr M\u00e4ngel jederzeit r\u00fcgen (Art. 173 SIA 118). Herstellungs-, Einbau- und Materialfehler werden zun\u00e4chst ausschliesslich durch Ersatz oder Nachbesserung behoben (Art. 169 Abs. 1 SIA 118). K\u00f6nnen Herstellungs-, Einbau- und Materialfehler auch in einer weiteren Nachbesserung nicht erfolgreich behoben werden, kommt Art. 169 Abs. 1 Ziff. 2 SIA zur Anwendung (Minderung). Bei Minderung kommt die Bewertungsmatrix gem. Oswald\/Abel, 2000 zum Zug. Das Wandlungs- oder R\u00fccktrittsrecht (u.a. Art. 169 Abs. 1 Ziff. 3 SIA 118) wird wegbedungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unwesentliche M\u00e4ngel berechtigen den Bauherren nicht zum R\u00fcckbehalt der Schlussrechnung. Die HHAG\/HKAG behalten sich explizit vor, unwesentliche M\u00e4ngel erst nach vollumf\u00e4nglicher Bezahlung der Schlussrechnung zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Haftung f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den wird in Abweichung von Art. 171 SIA 118 wegbedungen, ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder bei Fehlen ausdr\u00fccklich zugesicherter Eigenschaften.<\/p>\n\n\n\n<p>Pflege- und Behandlungshinweise in den abgegebenen technischen Merkbl\u00e4ttern sind zu beachten. Soweit diese Merkbl\u00e4tter nicht vor oder bei Vertragsabschluss \u00fcbergeben wurden, k\u00f6nnen diese jederzeit bei HHAG\/HKAG angefordert werden. Werden Pflege- und Behandlungshinweise nicht beachtet, entf\u00e4llt die M\u00e4ngelhaftung der HHAG\/HKAG<\/p>\n\n\n\n<p>Offensichtliche M\u00e4ngel, wie etwa Oberfl\u00e4chen- und Lackbesch\u00e4digungen oder Massunrichtigkeiten, sind bei der Abnahme zu r\u00fcgen. Sofern keine gemeinsame Pr\u00fcfung stattfindet, sind solche offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von 5 Kalendertagen nach Lieferung oder Einbau und ggf. Entfernen der noch angebrachten Schutzabdeckungen zu r\u00fcgen. Werden solche offensichtlichen M\u00e4ngel nicht innert dieser Frist ger\u00fcgt, entf\u00e4llt die M\u00e4ngelhaftung der HHAG\/HKAG.<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.16 Haftpflichtversicherung<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Betriebshaftpflichtversicherung:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Axa Versicherungen AG, Winterthur<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Policen Nr. 14.235.541<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Versicherungssumme 5 Mio CHF<\/p>\n\n\n\n<p><em>1.17 Streitigkeiten und Gerichtsstand<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Treten Meinungsverschiedenheiten auf, ist in Erg\u00e4nzung zu Art. 37 der Norm SIA 118 wie folgt vorzugehen:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table agbtab\"><table><tbody><tr><td>Schritt 1:                  <\/td><td>Die Bauleitung erstellt eine chronologische \u00dcbersicht (Beweiskette) der zum Streit f\u00fchrenden Ereignisse.<\/td><\/tr><tr><td>Schritt 2:<\/td><td>Die Beteiligten (Bauherrschaft und \/ oder die Bauleitung sowie die HHAG\/HKAG) erstellen aufgrund der Beweiskette eine Standortbestimmung bzw. eine Darstellung der Probleme \/und der L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten.<\/td><\/tr><tr><td>Schritt 3:<\/td><td>Gemeinsamer Beizug eines unabh\u00e4ngigen fachlichen Experten wie z.B. eines Bauherrenberaters von der Kammer unabh\u00e4ngiger Bauherrenberater KUB \/ VIT.<\/td><\/tr><tr><td>Schritt 4:<\/td><td>Schlichtungssuche mit einem unabh\u00e4ngigen Mediator.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kosten gehen zu Lasten der Bauherren.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern sich die Parteien nicht auf ein Vorgehen einigen k\u00f6nnen oder falls eine Einigung scheitert, sind die ordentlichen Gerichte zust\u00e4ndig. <strong>Gerichtsstandort ist 8200 Schaffhausen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Arbeitssicherheit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1 Arbeitssicherheit auf Baustellen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung wird von allen Mitarbeitern der HHAG\/HKAG vorschriftsgem\u00e4ss eingesetzt. Jeder Mitarbeiter verf\u00fcgt \u00fcber eine pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung (Helm, Sicherheitsbrille, Geh\u00f6rschutz, Handschuhe, etc.). Die vorkehrenden Massnahmen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit auf der Baustelle wie Ger\u00fcste (Fassadenger\u00fcste und Fl\u00e4chenger\u00fcste), Hebeb\u00fchnen und andere Absturzsicherungen sind \u2013 sofern nicht durch die HHAG\/HKAG mit angeboten &#8211; durch den Bauherrn zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die HHAG\/HKAG beh\u00e4lt sich vor, bei fehlenden oder nicht korrekt zu Verf\u00fcgung gestellten Ger\u00fcsten oder Absturzsicherungen oder bei anderen Sicherheitsm\u00e4ngeln auf der Baustelle die Arbeiten sofort und ohne Schadenersatzpflicht der HHAG\/HKAG einzustellen. Die Kosten f\u00fcr den Aufwand durch Terminverz\u00f6gerungen, Meldung der Missst\u00e4nde, Umdisponierung der Montage- und Produktionsmitarbeiter, etc. sind vom Bauherrn zu ersetzen und werden diesem in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3 Projektorganisation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>3.1 Termine<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Terminprogramme m\u00fcssen mit der HKAG\/HHAG abgesprochen und koordiniert werden. Sie sind f\u00fcr HHAG\/HKAG nur verbindlich, sofern sie Inhalt eines schriftlichen Werkvertrags sind oder von ihr schriftlich anerkannt werden. F\u00fcr die Materialbestellung muss ab vollumf\u00e4nglich abgeschlossener Holzbauplanung eine Frist von mindestens 1 &#8211; 6 Wochen eingeplant werden. Verbindliche Fertigungs- und Montagetermine k\u00f6nnen nur unter folgenden Bedingungen garantiert werden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zeitgerechte Vergabe der Holzbauleistungen<\/li>\n\n\n\n<li>Termingerechte Abgabe der verbindlichen Planungsunterlagen des Bauherrn resp. Architekten mit Eintragungen von allen individuellen Kundenw\u00fcnschen<\/li>\n\n\n\n<li>Vollumf\u00e4nglich abgeschlossene Holzbau- und Installationsplanung vor Fertigungsbeginn<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Werden trotz schlechten Witterungsbedingungen die Montagearbeiten des Holzsystembaus von der Bauleitung veranlasst, so \u00fcbernimmt die HHAG\/HKAG f\u00fcr allf\u00e4llig daraus entstehende Sch\u00e4den keine Haftung. Dies gilt insbesondere f\u00fcr starke Durchfeuchtung von Baumaterialien und daraus entstehende Zusatzaufwendungen und -arbeiten. Daraus entstehende Mehrkosten f\u00fchren zu einem zus\u00e4tzlichen Verg\u00fctungsanspruch der HHAG\/HKAG.<\/p>\n\n\n\n<p>Werden die fixierten Montagetermine von der Bauleitung bzw. der Bauherrschaft verschoben, k\u00f6nnen Kosten f\u00fcr die Lagerung von Material und Elementen sowie Mietkosten f\u00fcr Transportmittel entstehen. Diese Kosten sind der HHAG\/HKAG durch die Bauherren zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>3.2 Bauleitung<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Einsetzung und Vollmacht \/ Aufgaben (Erg\u00e4nzung und Pr\u00e4zisierung zu SAI 118 Art. 33\/34)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Grundsatz: <\/strong>Die Systembauweise in Holz definiert Bauabl\u00e4ufe neu. Sie erfordert spezifische und technische Rahmenbedingungen und erfordert systembedingte Hinweise und Bedingungen f\u00fcr Fremdhandwerker.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr diese Leistungen ist in Erg\u00e4nzung zu SIA 118 Art. 33 und 34, die Bauherrschaft oder deren Bauleitung auf eigene Kosten verantwortlich. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Koordination und Planung zwischen Architekt, Bauingenieur (Statik), Medienplaner (H\/L\/S\/E) und Werkplaner des Holzsystembaus, Statik Massivbau zu Holzsystembau, Lasteneinleitung des Holzsystembaus in den Massivbau.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4 Technik Allgemein<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>4.1 Luftfeuchtigkeit im Geb\u00e4ude<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Es ist darauf zu achten, dass w\u00e4hrend der Bau- und Heizperiode st\u00e4ndig f\u00fcr ausreichende Luftfeuchtigkeit gesorgt ist. Wir liefern schon in einer sehr fr\u00fchen Phase ein Endprodukt (z.B. 3-Schichtplattenuntersicht im Dach und Deckenbereich). Deshalb ist es wichtig, dass in der weiteren Bauphase die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 45 -60% liegt. Dieser Bereich darf nicht \u00fcber- bzw. unterschritten werden. Eine durchschnittliche Raumtemperatur von 20 &#8211; 22 \u00b0 C und 45 &#8211; 60 % rel. Luftfeuchtigkeit sorgen f\u00fcr optimales und gesundes Raumklima f\u00fcr Mensch, Holz und s\u00e4mtliche Baumaterialien. Werden diese Vorgaben nicht beachtet und f\u00fchrt dies zu M\u00e4ngeln, entf\u00e4llt daf\u00fcr die M\u00e4ngelhaftung der HHAG\/HKAG.<\/p>\n\n\n\n<p><em>4.2 Schnittstelle Massivbau zu Holzbau<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die H\u00f6henquoten sind im Zuge der Planungskoordination (Bauingenieur) zu definieren. Die Toleranz betr\u00e4gt +\/- 2&nbsp;mm. Die H\u00f6henquoten bzw. die Massgenauigkeit der Auflagerfl\u00e4chen \/ Schwellen sind unbedingt einzuhalten. Ungenauigkeiten, die \u00fcber der Toleranz liegen, k\u00f6nnen nur unter Kostenfolgen, zu Lasten der Bauherrschaft, innerhalb des Holzsystembaus aufgenommen werden. F\u00fcr Auflagerfl\u00e4chen \/ Schwellen, sind in der Planung seitens Architekt 20 mm plus eine Toleranz von +\/- 10 mm einzuplanen. Fassadenverkleidungen wie Holzschalungen, Platten und verputzte Platten m\u00fcssen mind. 30 cm \u00fcber dem fertigen Terrain liegen. Die H\u00f6henquote der Decke \u00fcber Erdgeschoss, oder Bodenplatte bei nicht unterkellerten R\u00e4umen, ist entsprechend zu planen. Wird die Umgebung \u00fcber den Holzbau aufgef\u00fcllt, entspricht dies nicht dem Stand der Technik. Die Verantwortung f\u00fcr die Detailausf\u00fchrung liegt bei den Bauherren.<\/p>\n\n\n\n<p><em>4.3 Einbau und Nacharbeiten<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die Bauherrschaft hat die Voraussetzungen f\u00fcr ungehinderte Anlieferungs- und Einbaum\u00f6glichkeit zu schaffen. Kosten durch Wartezeiten, Unterbrechungen, nicht bis zum Einbauort reichende Zufahrtswege und Parkpl\u00e4tze, Stemm- und Maurerarbeiten, Entfernen alter Anlagen und grober Verunreinigungen oder vorheriges Ausr\u00e4umen der Baustelle sind von der Bauherrschaft zu ersetzen. Kosten f\u00fcr dadurch entstehende Nacharbeiten oder Beseitigung von Besch\u00e4digungen sind ebenfalls von der Bauherrschaft zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Montage m\u00fcssen teilweise L\u00f6cher in die Wand und Befestigungsd\u00fcbel gesetzt werden. Auch bei sehr vorsichtiger Montage ist es nicht zu vermeiden, dass an der Wand kleine Flecken oder Besch\u00e4digungen entstehen. Die HHAG\/HKAG \u00fcbernimmt daf\u00fcr keine Haftung, die W\u00e4nde sind deshalb nach der Montage durch die Bauherrschaft auf deren Kosten zu streichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die W\u00e4nde, an denen die Montage erfolgt, m\u00fcssen frei von Leitungen sein. Allf\u00e4llige daraus entstehenden Mehrkosten sind von den Bauherrschaft gesondert zu verg\u00fcten.<\/p>\n\n\n\n<p><em>4.4 Schutzabdeckungen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Auf Wunsch werden Schutzabdeckungen geliefert. Es muss bauseits darauf geachtet werden, dass diese ordnungsgem\u00e4ss befestigt bleiben. Die Schutzabdeckungen sind sp\u00e4testens 4 Wochen nach der Montage bauseits vorsichtig zu entfernen. Durch Licht und Sonneneinstrahlung k\u00f6nnen zu nicht abgedeckten Holzteilen Farbunterschiede entstehen, die sich erst im Laufe der Zeit ausgleichen. Diese Farbunterschiede stellen keinen Mangel dar.<\/p>\n\n\n\n<p><em>4.5 Allgemeine Verarbeitungsbedingungen f\u00fcr Gips- und OSB-Platten<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Das Verspachteln von Gipsplatten darf erst bei einer mittleren relativen Luftfeuchte von maximal 70% (entspricht einer resultierenden Plattenfeuchte von ca. 1,3%) und nach Aufstellen der Wand- und Deckenelemente erfolgen. Die Raumtemperatur muss min. + 5\u00b0C betragen. F\u00fcr die Feinspachtelarbeiten gelten dieselben Verarbeitungsbedingungen. Nassputze \/ Estriche und Unterlagsb\u00f6den sollten vor dem Verspachteln der Gips- bzw. OSB-Platten eingebracht werden und sollten beim Verspachteln trocken sein. F\u00fcr die Ausf\u00fchrung, wie f\u00fcr die Materialwahl von Spachtelmassen gelten die anerkannten Verlege- und Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers der Platten. Schnelles schockartiges Aufheizen ist zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Feinspachtelarbeiten der Platten, sowie das Ausgleichen von \u00dcberst\u00e4nden sind bauseits zu erbringen. Bei Weiterverarbeitung \/ Verputzarbeiten durch Fremdhandwerker m\u00fcssen systembedingte Hinweise und Bedingungen ber\u00fccksichtigt werden, die \u00dcbernahme der Oberfl\u00e4chen erfolgt vor der Weiterverarbeitung. Vor weiteren Applikationen ist die gesamte Fl\u00e4che, auf nachfolgende Anstriche und Beschichtungen abgestimmt, zu grundieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Nachweispflicht \u00fcber die Pr\u00fcfung der Untergr\u00fcnde liegt beim nachfolgenden Unternehmer. Eine Bearbeitung der gelieferten Oberfl\u00e4chen gilt als Abnahme derer. Eine Stellung von Nachtragsforderungen f\u00fcr ungen\u00fcgende Untergr\u00fcnde kann ohne vorg\u00e4ngige M\u00f6glichkeit zur Ausbesserung nicht akzeptiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>4.6 Nasszellen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>In Nasszellen, insbesondere im Dusch- und Badewannenbereich, sind die W\u00e4nde und B\u00f6den nach dem anerkannten Stand der Technik abzudichten (insbesondere zus\u00e4tzliche elastische, wasserdichte Abdichtung, Ausbildung aller Anschl\u00fcsse und Fugen mit einem Fugenband).<\/p>\n\n\n\n<p><em>4.7 WDVS (W\u00e4rmed\u00e4mmverbundsystem)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Werden die Aussenw\u00e4nde mit Putz versehen, wird die \u00e4ussere Beplankung kompakt mit der Putztr\u00e4gerplatte versehen. Unsere verwendeten Produkte sind grunds\u00e4tzlich mit dem WDVS &#171;R\u00d6FIX WOFITHERM&#187; kompatibel. Bei bauseitiger Gipserarbeiten ist der Aufbau vor Ausf\u00fchrung mit H\u00dcBSCHER zu kl\u00e4ren. Der Untergrund ist durch den nachfolgenden Unternehmer abzunehmen. Dieser gilt mit dem Putzaufbau als abgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5 Fassaden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>5.1 Holzoberfl\u00e4chen\/ Natur belassene Holzfassaden<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die HHAG\/HKAG verwendet f\u00fcr nat\u00fcrlich belassene Fassaden Holzarten, die von Natur aus widerstandsf\u00e4hig sind. Holzarten wie L\u00e4rche oder Douglasie bieten eine hohe nat\u00fcrliche Resistenz und sind somit ideal f\u00fcr den biologischen Holzbau geeignet. Unter dem Einfluss des Wetters \u00e4ndern alle unbehandelten Holzfassaden mit der Zeit ihr Aussehen. Je nach H\u00f6henlage, Klima und Ausrichtung der Fassade variiert die Farbe des unbehandelten Holzes von hellem silbergrau \u00fcber verschiedene Braunt\u00f6ne bis hin zu schwarz. Die Farbver\u00e4nderung entspricht einer Schicht Patina, die absolut gesundes Holz \u00fcberdeckt. Diese Farbvariationen stellen keinen Mangel dar. Unbehandelte Holzfassaden stabilisieren sich nach einigen Jahren.<\/p>\n\n\n\n<p><em>5.2 Farbbehandelte Holz-Fassaden<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Mit Farbbehandlungen k\u00f6nnen Sie die Struktur des Holzes unterstreichen oder mit kr\u00e4ftigen T\u00f6nen Akzente setzen. Zus\u00e4tzlich sch\u00fctzen Sie Ihre Fassade wirksam gegen Witterungseinfl\u00fcsse. Wir haben den passenden Anstrich, der auf die besonderen Eigenschaften der verwendeten Nadelh\u00f6lzer abgestimmt ist. Durch hydrophobe (wasserabstossende) und reaktive Holzbehandlung kann die Lebensdauer einer Lasur \/Farbbehandlung deutlich erh\u00f6ht werden. Die HHAG\/HKAG verwendet f\u00fcr die Behandlung von Fassadenh\u00f6lzern nur offenporige und wasserabstossende Produkte. F\u00fcr farbige Holz-Fassaden verwendet die HHAG\/HKAG hochwertige, speziell entwickelte Fichten \/ Tannen-Holz Produkte. Mit der richtigen Befestigung der Holzverschalung setzt die HHAG\/HKAG den letzten Akzent. Farbige Oberfl\u00e4chen werden durch HHAG\/HKAG im Werk vorbehandelt. Nach erfolgter Montage auf der Baustelle hat ein Endanstrich zu erfolgen. Ist dieser nicht im Angebot der Firma HHAG\/HKAG enthalten, so ist er bauseits durch den Maler sicherzustellen. Die zur Anwendung vorgesehenen Anstrichstoffe sind durch von der Bauherrschaft auf die Anwendungstauglichkeit zu pr\u00fcfen. Bei hellen Aussenanstrichen k\u00f6nnen Verf\u00e4rbungen durch Inhaltsstoffe im Holz entstehen. Diese stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Garantieleistungen. F\u00fcr Verarbeitungen von Farben auf Holzoberfl\u00e4chen, sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p><em>5.3 Pflege- und Unterhalt von behandelten Holzoberfl\u00e4chen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die UV-Strahlung der Sonne zersetzt jegliche Oberfl\u00e4chen im Laufe der Zeit. Naturbelassene und druckimpr\u00e4gnierte Oberfl\u00e4chen vergrauen, farbige Anstriche verblassen. Wollen Sie dies vermeiden, so ist ein regelm\u00e4ssiger Nachanstrich notwendig. Holz ist ein Naturprodukt und arbeitet gerade im Aussenbereich durch die Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen im Laufe der Jahre erheblich. Dadurch kommt es bei allen Holzarten zu Verzug und Rissigkeit, die unvermeidlich sind (und keinen Mangel darstellen), aber keinerlei statische Bedeutung haben. Diese nat\u00fcrliche Erscheinung kann durch eine regelm\u00e4ssige Pflege des Holzes erheblich gemindert werden. Wir empfehlen Ihnen Ihre Holzteile zu pflegen, bitte beachten Sie die speziellen Pflegeanweisungen unseres Farbherstellers.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6 Bodenbel\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>6.1 Holzqualit\u00e4t und Dimensionen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Holz ist ein Naturprodukt. Daher sind Farbt\u00f6ne und Maserung unterschiedlich. Oberfl\u00e4chenbehandlungen k\u00f6nnen auf Massivholz lebhafte Schattierungen hervorrufen. Abweichungen von vorgelegten Holzmustern sind m\u00f6glich und zul\u00e4ssig und stellen keinen Mangel dar. Dasselbe gilt f\u00fcr Ver\u00e4nderung des Farbtones von massiven H\u00f6lzern durch Lichteinwirkung.<\/p>\n\n\n\n<p><em>6.2 Verlegung von Parkettboden auf Bodenheizung<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Parkettbel\u00e4ge eigenen sich je nach Herstellervorschrift zur Verlegung auf Bodenheizungen. Den verklebbaren Bel\u00e4gen sollte dabei, wegen des besseren W\u00e4medurchganges, der Vorzug gegeben werden. Auf jeden Fall sind die nachstehenden Vorschriften und die Anweisungen des Herstellers zu befolgen. Die maximale Oberfl\u00e4chentemperatur darf aus bauphysikalischen Gr\u00fcnden 26-27 \u00b0C nicht wesentlich \u00fcberschreiten (Randzonen 30 \u00b0C). Die Heizungsrohre m\u00fcssen mindestens mit 30 mm Unterlagsboden \u00fcberdeckt sein. Vorheizen ist wie bei anderen Bel\u00e4gen die wichtigste Vorbereitung. Damit die bei beheizten Unterlagsb\u00f6den niedrige Ausgleichsfeuchtigkeit vor der Verlegung erreicht werden kann, ist ein Vorheizen nach folgender Anleitung unerl\u00e4sslich: Nachdem der Unterlagsboden seine Endfestigkeit erreicht hat, ist die Heizung w\u00e4hrend mindestens 14 Tagen in Betrieb zu nehmen. Dabei gen\u00fcgt es, wenn mit ca. 2\/3 der sp\u00e4teren maximalen Vorlauftemperatur gefahren wird. In der Mitte der Vorheizperiode muss die Leistung w\u00e4hrend mindestens 2 Tagen auf Maximum gestellt werden. 1-2 Tage vor der Verlegung ist die Heizung abzuschalten, oder je nach Aussentemperatur soweit zu reduzieren, dass die Oberfl\u00e4chentemperatur des Unterlagsbodens 20 \u00b0C nicht \u00fcbersteigt. Die HHAG\/HKAG verlangt vor den Verlegearbeiten von der Bauleitung ein Heizungsprotokoll. Diese Massnahmen verhindern sp\u00e4tere Feuchtigkeitssch\u00e4den. Die maximale Feuchtigkeit des verlegereifen Zementunterlagsboden von 1.5 % resp. bei Fliessanhydrit-Unterlagsbodens von 0.3 % darf nicht \u00fcberschritten werden. Die Verklebung sollte mit einem qualitativ hochwertigen Polyurethan-Kleber vorgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>6.3 Verlegung von Massivholzb\u00f6den<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Verlegung von Massivholzb\u00f6den ist eine Raumtemperatur von mindestens 10\u00b0C erforderlich. Die relative Luftfeuchtigkeit in R\u00e4umen mit Massivholzb\u00f6den darf maximal 60% betragen. Fugenbildung ist aufgrund der Anwendung von Holz (Schwinden und Quellen) normal und gilt nicht als mangelhaft. Massivholzb\u00f6den werden in die Unterkonstruktion (Balkenschiftung, Blindb\u00f6den, etc.) verdeckt genagelt oder geschraubt. St\u00f6sse sind mit Nut &amp; Feder oder Nut &amp; Kamm ausgebildet. Grunds\u00e4tzlich wird Rift- &amp; Halbriftholz verwendet. Es werden nur gut gelagerte H\u00f6lzer verwendet. Das Verleimen von Ausfall\u00e4sten und Harzgallen sowie das Ausflicken mit Flickzapfen in kleinen Mengen sind zu tolerieren und stellen keinen Mangel dar.<\/p>\n\n\n\n<p><em>6.4 Oberfl\u00e4chen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Alle Holzteile sind umweltfreundlich behandelt. F\u00fcr Pflege der Oberfl\u00e4che reicht in der Regel ein feuchter Putzlappen. Scheuernde Putzmittel d\u00fcrfen nicht verwendet werden. Behandlung ge\u00f6lter Oberfl\u00e4chen: Ihre Holzoberfl\u00e4che wurde mit Hartwachs\u00f6l behandelt, welche eine pflegeleichte, nat\u00fcrliche Holzoberfl\u00e4che gibt. Das Holz kann weiterhin atmen und mithelfen den Feuchtehaushalt zu regulieren. Durch die antistatische Wirkung der ge\u00f6lten Holzoberfl\u00e4che wird die Staubentwicklung im Raum stark reduziert. Reinigung: In den ersten 14 Tagen nach der Behandlung d\u00fcrfen die B\u00f6den nur trocken gewischt werden, kein Wasser! Danach k\u00f6nnen Sie die ge\u00f6lten Holzteile feucht wischen oder mit Pflegeemulsion (siehe Pflegeanleitung) behandeln. Achtung: Falsche Pflegemittel zerst\u00f6ren die Oberfl\u00e4che. Schmierseife ist nicht zu empfehlen, weil Sie zu alkalisch ist. Nat\u00fcrliche Holzoberfl\u00e4chen sind empfindlich gegen Weichmacher in Kunststoffen. Daher keine Kunststoffteile auf den Fussboden stellen. Alle diese Reinigungs- und Pflegemittel k\u00f6nnen Sie bei HHAG\/HKAG beziehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7 Treppen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>7.1 Holzqualit\u00e4t und Dimensionen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Holz ist ein Naturprodukt. Daher sind Farbt\u00f6ne und Maserung unterschiedlich. Oberfl\u00e4chenbehandlungen k\u00f6nnen auf Massivholz lebhafte Schattierungen hervorrufen. Abweichungen von vorgelegten Holzmustern sind m\u00f6glich und zul\u00e4ssig und stellen keinen Mangel dar, Anspr\u00fcche k\u00f6nnen aus einer solchen Abweichung nicht abgeleitet werden. Die Ver\u00e4nderung des Farbtones von massiven H\u00f6lzern durch Lichteinwirkung wird als bekannt vorausgesetzt. Bei l\u00e4ngeren Bauteilen sowie bei \u00dcberg\u00e4ngen von Kr\u00fcmmlingen in gerade Teile sind L\u00e4ngsst\u00f6sse oder Verzinkungen m\u00f6glich. Bogenf\u00f6rmige Bauteile bestehen aus mehrschichtig verleimten Massivholzlamellen, welche in der L\u00e4nge zusammengesetzt sein k\u00f6nnen. F\u00fcr alle vereinbarten Holzdimensionen behalten wir uns Toleranzen von 5 % vor. Auf Grund statischer Erfordernisse behalten wir uns auch weitergehende Abweichungen an den Holzdimensionen vor. Diese Bauweisen stellen keinen Mangel dar.<\/p>\n\n\n\n<p><em>7.2 Treppenausstattung<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Die sichtbaren Beschl\u00e4ge sind korrosionsgesch\u00fctzt, was in der Regel eine gelbliche oder zinkfarbene Chromatisierung bedeutet.<\/p>\n\n\n\n<p><em>7.3 Einbaubedingungen f\u00fcr Treppen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Beginn der Treppe (Antrittspfosten, Mittels\u00e4ule) sowie beim Austritt der Treppe (Austrittsstufe, Austrittspfosten, Treppenpodest) sind die B\u00f6den und Deckenkanten von Installationen frei zu halten. F\u00fcr Sch\u00e4den, welche durch Montagebohrungen verursacht werden (Elektroleitungen, Wasserleitungen, Bodenheizungen, etc.), kann die HHAG\/HKAG nicht haftbar gemacht werden. HHAG\/HKAG ist zur Pr\u00fcfung des Untergrundes oder Installationen nicht verpflichtet. Zeichnungen mit allen notwendigen Anschluss- und Bohrpunkten werden auf Wunsch zur Verf\u00fcgung gestellt. Nachputzarbeiten an allen Befestigungspunkten sind bauseits auszuf\u00fchren. Das Verfugen von Aussparungen oder Anschl\u00fcssen ist Sache der Bauherrschaft.<\/p>\n\n\n\n<p><em>7.4 Oberfl\u00e4chen<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Alle Holzteile sind umweltfreundlich behandelt. F\u00fcr Pflege der Oberfl\u00e4che reicht in der Regel ein feuchter Putzlappen. Scheuernde Putzmittel d\u00fcrfen nicht verwendet werden. Behandlung ge\u00f6lter Oberfl\u00e4chen: Ihre Holzoberfl\u00e4che wurde mit Hartwachs\u00f6l behandelt, welche eine pflegeleichte, nat\u00fcrliche Holzoberfl\u00e4che gibt. Das Holz kann weiterhin atmen und mithelfen den Feuchtehaushalt zu regulieren. Durch die antistatische Wirkung der ge\u00f6lten Holzoberfl\u00e4che wird die Staubentwicklung im Raum stark reduziert. Reinigung: In den ersten 14 Tagen nach der Behandlung darf die Treppe nur trocken gewischt werden, kein Wasser! Danach k\u00f6nnen Sie die ge\u00f6lten Holzteile feucht wischen oder mit Pflegeemulsion (siehe Pflegeanleitung) behandeln. Achtung: Falsche Pflegemittel zerst\u00f6ren die Oberfl\u00e4che. Schmierseife ist nicht zu empfehlen, weil Sie zu alkalisch ist. Nat\u00fcrliche Holzoberfl\u00e4chen sind empfindlich gegen Weichmacher in Kunststoffen. Keine Kunststoffteile auf Treppenstufen stellen. Alle diese Reinigungs- und Pflegemittel k\u00f6nnen Sie bei HHAG\/HKAG beziehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8 Deklaration von Holz und Holzprodukten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Basierend auf der Verordnung des Bundesrates \u00fcber die Deklaration von Holz und Holzprodukten vom 4. Juni 2010, erg\u00e4nzt durch die Verordnung des Eidgen\u00f6ssischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD) vom 7. Juni 2010.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"962\" height=\"1080\" src=\"https:\/\/huebscher.net\/media\/Bildschirmfoto-2021-03-16-um-16.31.16-962x1080.png\" alt=\"holzarten herkunft\" class=\"wp-image-5962\" srcset=\"https:\/\/www.huebscher.net\/media\/Bildschirmfoto-2021-03-16-um-16.31.16-962x1080.png 962w, https:\/\/www.huebscher.net\/media\/Bildschirmfoto-2021-03-16-um-16.31.16-641x720.png 641w, https:\/\/www.huebscher.net\/media\/Bildschirmfoto-2021-03-16-um-16.31.16-768x862.png 768w, https:\/\/www.huebscher.net\/media\/Bildschirmfoto-2021-03-16-um-16.31.16-1368x1536.png 1368w, https:\/\/www.huebscher.net\/media\/Bildschirmfoto-2021-03-16-um-16.31.16-350x393.png 350w, https:\/\/www.huebscher.net\/media\/Bildschirmfoto-2021-03-16-um-16.31.16.png 1468w\" sizes=\"(max-width: 962px) 100vw, 962px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Unter www.konsum.admin.ch\/holzdeklaration\/suche\/index.html?lang=de findet man ein Referenzsystem mit den Handelsnamen und wissenschaftlichen Namen von H\u00f6lzern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Angebot- und Vertragsbedingungen 1.1 Vertragsbestandteile und Rangordnung Die nachfolgenden Bestimmungen bilden Bestandteil s\u00e4mtlicher vertraglicher Vereinbarungen (inkl. 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